- Du hast jetzt innerhalb der Aspekte die Chakranaturen entfernt, aber im Satz dadrunter werden diese noch erwähnt.
- Wenn du religiösen Anführer "geboren" werden, wie erkennt man, ob ein Mitglied nun einer ist oder nicht? Ist es immer der Kind des letzten Anführers, oder kann diesen "Titel" jeder erlangen? Wenn letzteres, wer entscheidet dann, dass er ein Anführer wird? Das muss irgendwie noch beschrieben werden.
- Anscheinend kann man nur drei Shatarr erreichen, oder? Eine wirkliche Grenze hab ich nicht lesen können. Wie viele Shatarr darf ein Char von RP-Start besitzen? Je nach Rang des Chars wäre eine andere Grenze erwähnenswert.
- Wie viele dieser "Kasten" kann ein Char maximal erlangen? Und wie viele kann man davon vom RP-Start besitzen? Eigentlich würde ich sagen, dass man jeweils nur einen "Kasten" gleichzeitig besitzen kann und bspw diesen ab Jounin Rang auch vom RP-Start o.ä., aber ich will wissen, wie du dir das gedacht hast.
- Macht des Glaubens: Wie wird diese Besonderheit begründet? Was hat der Dämonansprechpartner gesagt, muss man den Gott dieser Religion nicht irgendwie ausschreiben, als dass man dies besser nachvollziehen kann? Immerhin kann ich mir nicht vorstellen, dass man einen Post Willenstärke bekommen kann und im nächsten diesen einfach verliert - es ist normalerweise eine Stärke, die man sich erarbeiten muss.
- Avatare: Auch hier fehlt mir die Ausschreibung und Wissen, woher die einzelnen Besonderheiten herkommen. Ist diese "Dimension" in welcher die Leben/wo das Wissen "versiegelt" wird genehmigt?
Jutsus und Formen mache ich wenn das geklärt ist.
MfG